Daniela Förster         Ihre Vermögensberaterin

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A

Abgabenordnung
Sie wird auch das Steuergrundgesetz genannt. In ihr sind Regelungen über das Besteuerungsverfahren für alle Steuerarten festgelegt.

Abgeltungssteuer
Seit dem 1. Januar 2009 gilt diese einheitliche Steuer für Gewinne aus Wertpapierverkäufen, Dividenden und Zinsen. Sie beträgt pauschal 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sie wird von den Banken bzw. depotführenden Stellen direkt an das Finanzamt abgeführt. Eine zusätzliche Steuererklärung ist somit nicht mehr notwendig, außer der persönliche Steuersatz liegt unterhalb von 25 Prozent. Sollte dies der Fall sein, wird der niedrigere Steuersatz zu Grunde gelegt. Ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Person wurde ebenso für die Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeführt.

 

ABS (= Asset Backed Securities)
Mit „forderungsbesicherten Wertpapieren" wir das Ziel verfolgt, mangels Liquidität nur schwer handelbare Vermögensgegenstände in festverzinsliche, am Markt handelbare Wertpapiere umzuwandeln. Dabei werden Zahlungsansprüche durch Forderungen gedeckt, welche auf eine Zweckgesellschaft übertragen werden. Diese Zweckgesellschaft verbrieft die Forderungen, um sie an Investoren weiterzuverkaufen.

 

Abschreibung
Sobald einzelne Wirtschaftsgüter eines Betriebs die Grenze der Nettoanschaffungskosten in Höhe von 410 Euro überschritten haben, müssen diese auf ihre Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Hierfür werden vom Finanzamt die „Absetzung für Abnutzungssätze„ (AfA-Sätze) vorgegeben. Zu unterscheiden ist zwischen einer linearen AfA (gleiche Jahressätze) und einer degressiven AfA (Staffelsätze).

 

Abzinsungspapier
Der Anleger erhält die Zinsen und Zinseszinsen zzgl. des Nominalwertes am Ende der Laufzeit ausbezahlt. D.h. der zurückzuzahlende Nominalbetrag wurde auf den Kaufzeitpunkt abgezinst.

 

Act./ 360
Zinsberechnungsmethode bei der ein Jahr mit 360 Tagen in die Rechnung eingeht.
Diese Methode findet hauptsächlich im Geldmarkt Anklang.

 

Act./ Act.
Zinsberechnungsmethode bei der die tatsächliche Anzahl von Tagen zur Berechnung herangezogen wird. Diese Zinsberechnung findet hauptsächlich im Rentenmarkt Anwendung.

 

Ad-hoc-Mitteilung
Diese Unternehmensmeldung soll alle Aktionäre gleichzeitig erreichen. Gem. §15 WpHG sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, Unternehmensnachrichten, die großen Einfluss auf den Aktienkurs nehmen können, unverzüglich zu veröffentlichen.

 

Aktienanleihe
Der Anleger erhält einen hohen Zinssatz, der über dem marktüblichen Zinsniveau liegt. Dafür erhält der Emittent das Recht, statt der Rückzahlung der Anleihe zum Nominalwert eine bereits im vorhinein festgelegte Stückzahl einer Aktie zu liefern. Liegt der Gesamtwert der Aktien unter dem Nominalwert der Anleihe, so wird der Emittent Aktien liefern.

 

Aktienfonds
Investmentfonds der den Großteil seines Portfeuille in Aktien investiert hat.

 

Aktiensplit
In einem festgelegten Verhältnis werden bereits bestehende Aktien in eine größere Anzahl neuer Aktien mit einem geringeren Nominalwert umgewandelt. Der Gesamtwert bleibt hiervon unverändert.

 

Aktientausch
Beabsichtigt ein Unternehmen, ein anderes zu übernehmen oder sich daran zu beteiligen, so kann es eigene Aktien als Zahlungsmittel einsetzen. Eigene Aktien werden in einem festgelegten Verhältnis gegen Aktien am fremden Unternehmen eingetauscht. Dies findet hauptsächlich bei der Finanzierung von Fusionen statt.

 

Anleihe
Festverzinsliches Wertpapier, das in der Regel zur langfristigen Kreditfinanzierung bzw. Kapitalanlage dient. Die Anleihe kann mit einem festen oder variablen Zins ausgestattet sein und hat eine festgelegte Laufzeit. Vertrieben werden diese Wertpapiere hauptsächlich über Banken und Sparkassen.

 

Arbitrage
Ein Arbitrageur nutzt Marktungleichgewichte - änderungen aus, in dem er in Märkten mit niedrigen Preisen kauft und oftmals sehr schnell in Märkten mit höheren Preisen wieder verkauft.