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Riester-Rente, Änderungen 2011/2012

Änderungen 2011/2012

 

Zum 01.01.2012 treten verschiedene Änderungen bei der staatlich geförderten Riester-Rente in Kraft. Entscheiden Sie sich bis zum 31.12.2011 für eine Riester-Rente und sichern sich damit die bisherigen Vorteile!

 

Renteneintrittsalter steigt: Von 60 Jahre auf 62 Jahre

Bisher konnten Sie sich Ihre Riester-Verträge bereits mit dem vollendeten 60. Lebensjahr auszahlen lassen.
Für alle ab 2012 abgeschlossenen Neuverträge wird dies erst mit dem vollendeten

62. Lebensjahr möglich sein.

 

Garantiezins sinkt: Von 2,25 % auf 1,75%

Für einen neuen Riester-Vertrag ab dem 01.01.2012 sinkt der sogenannte Mindestzinssatz von bisher 2,25% auf 1,75%. Der Mindestzinssatz wird für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert und ist somit ein wichtiger Faktor für Ihre Riester Altersvorsorge.

 

Mindestbeitrag eingeführt: Voraussetzung für Riester Zulagen

Ab 2012 müssen alle Riester Sparer, auch der Ehepartner, mindestens 60 Euro jährlich in ihren Vertrag einzahlen, um einen Anspruch auf die volle Altersvorsorgezulage erhalten zu können.
Bisher mussten die nicht förderberechtigten Ehepartner keinen eigenen Beitrag zahlen (Nullvertrag), solange der förderberechtigte Ehegatte seinen Beitrag leistete.

 

Ihre Riester Zulagen im Detail:

* 154 Euro für Sie als Riester-Sparer
* 154 Euro für Ihren Ehepartner als Riester-Sparer

   (ab 2012: nur mit Mindestbeitrag von 60 €/Jahr)
* 185 Euro für jedes Ihrer Kinder (bis 31.12.2007 geboren)
* 300 Euro für jedes Ihrer Kinder (ab 2008 geboren)
* 200 Euro für Berufseinsteiger einmalig (nach dem 01.01.1986 geboren)


Sichern Sie sich die Vorteile von einem Riester-Vertrag bis zum 31.12.2011!
Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Riester-Rente, Altersvorsorge und Vermögensaufbau.

 


Quelle: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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