15. April 2021
Zum einen wird in einer sogenannten Patientenverfügung bestimmt, ob und für welchen Zeitraum lebenserhaltende Maßnahmen getroffen werden sollen. Hat man dies für sich selbst bereits vorher entschieden, wird den Familienmitgliedern diese schwerwiegende Entscheidung im eintreffenden Notfall abgenommen. Die Patientenverfügung greift jedoch nur dann, wenn der Patient unfähig ist, in der Situation selbst zu entscheiden, beispielsweise bei einer Bewusstlosigkeit. Weiterhin ist eine Bankvollmacht sinnvoll. Hier wird eine Person bevollmächtigt, sich um die Konten des Betroffenen zu kümmern. Meist werden dafür der Ehepartner oder die Kinder ausgewählt. Die Gültigkeit der Bankvollmacht beginnt mit dem Einreichen bei der Bank und bleibt meist sogar über den Tod hinaus bestehen.
Eine Vorsorgevollmacht hält fest, welche Personen sich im Ernstfall um die persönlichen Angelegenheiten kümmern. Dazu zählen organisatorische Tätigkeiten, wie zum Beispiel Behördengänge. Da die/der Bevollmächtigte nicht kontrolliert wird, ob die anstehenden Aufgaben sorgfältig erfüllt werden, sollte die Wahl auf einen vertrauenswürdigen und verlässlichen Angehörigen fallen. Der Bevollmächtigte, welcher in der Generalvollmacht bestimmt wird, erhält damit das Recht, nahezu alle Angelegenheiten des Betroffenen zu regeln. Ob Vermögensverwaltung oder Versicherungen etc., außer um Rechtsangelegenheiten kümmert sich die vom Vollmachtgeber gewählte Person um alles.
Bei der Erstellung einer Vollmachts-Mappe sollten Sie sich Zeit nehmen und gründlich informieren. Niemand beschäftigt sich gerne mit ernsten Themen, wie Unfällen, Krankheiten oder dem Tod. Allerdings ist eine Vorsorgevollmacht sehr wichtig und jeder sollte sich zeitnah darum kümmern, egal wie jung und gesund Sie sind. Auch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung kann Sie vor viel Kummer und Sorgen schützen, falls Sie durch Unfall oder Krankheit kein regelmäßiges Einkommen mehr erwirtschaften können. Weitere Infos zum Thema BU-Versicherung finden Sie hier.
Quelle: Fundresearch