Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) kann mehr sein, als nur ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter: Die bKV sehen wir maßgeblich als soziale Verantwortung und ein Teil ihrer Corporate Identity (CI) - bestehende Mitarbeiter binden, neue Mitarbeiter hinzu gewinnen.
Über die betriebliche Altersvorsorge haben Sie als Geschäftsinhaber die Möglichkeit, für Ihre Mitarbeiter eine bessere Altersvorsorge zu sorgen. Ein wichtiger Schritt!
Aber eine Maßnahme, von der Ihre Angestellten erst sehr viel später profitieren werden, und sie es erst schätzen werden, wenn das Arbeitsverhältnis erloschen ist. Die Lösung: Jetzt eine bKV für Ihre Mitarbeiter! Ja oder Nein bei der Frage, Gehaltserhöhung, betriebliche Altersvorsorge bzw. betriebliche Krankenversicherung, oder andere Sachleistungen?
Als Arbeitgeber profitieren Sie bei der bKV erheblich.
Sie zeichnen sich durch soziale Verantwortung, interessante Zusatzleistungen und als verantwortungsvoller Arbeitgeber aus.
Soziale Verantwortung. Mitarbeiterbindung. Gesunde Belegschaft.
Hinzu kommt die bessere Versorgungsleistung im Krankheitsfall Ihrer Mitarbeiter zum Tragen. Zahlreiche KV Zusatzleistungen sorgen für eine kürzere Ausfallzeit oder sogar Prävention vor Krankheit und Berufsunfähigkeit überhaupt.
Die Vorteile können von Ihren Mitarbeitern sofort wahrgenommen und geschätzt werden.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) kann mehr sein, als nur ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter: Die bKV sehen wir maßgeblich als soziale Verantwortung und ein Teil ihrer Corporate Identity (CI) - bestehende Mitarbeiter binden, neue Mitarbeiter hinzu gewinnen.
Über die betriebliche Altersvorsorge haben Sie als Geschäftsinhaber die Möglichkeit, für Ihre Mitarbeiter eine bessere Altersvorsorge zu sorgen. Ein wichtiger Schritt!
Aber eine Maßnahme, von der Ihre Angestellten erst sehr viel später profitieren werden, und sie es erst schätzen werden, wenn das Arbeitsverhältnis erloschen ist. Die Lösung: Jetzt eine bKV für Ihre Mitarbeiter! Ja oder Nein bei der Frage, Gehaltserhöhung, betriebliche Altersvorsorge bzw. betriebliche Krankenversicherung, oder andere Sachleistungen?
Als Arbeitgeber profitieren Sie bei der bKV erheblich.
Sie zeichnen sich durch soziale Verantwortung, interessante Zusatzleistungen und als verantwortungsvoller Arbeitgeber aus.
Soziale Verantwortung. Mitarbeiterbindung. Gesunde Belegschaft.
Hinzu kommt die bessere Versorgungsleistung im Krankheitsfall Ihrer Mitarbeiter zum Tragen. Zahlreiche KV Zusatzleistungen sorgen für eine kürzere Ausfallzeit oder sogar Prävention vor Krankheit und Berufsunfähigkeit überhaupt.
Die Vorteile können von Ihren Mitarbeitern sofort wahrgenommen und geschätzt werden.
Selbst der Ehepartner und Kinder der Mitarbeiter können von dem Kollektiv über ihre Firma profitieren. Sie können mit einem eigenen Vertrag dem Gruppenvertrag beitreten und werden selbst direkt Kunde und somit auch Vertragspartner bzw. Beitragszahler.
Somit geben Sie weitere Vorteile, wie z.B. den Verzicht auf Gesundheitsprüfung, an die Familien der Mitarbeiter weiter - ohne dass zusätzliche Ausgaben für die Firma verursacht werden.
Die wichtige Zusatz-Absicherung ist bereits in Kleinkollektiven ab 5 Mitarbeitern möglich. Verträge ab 10, 50 oder gar 100 Mitarbeitern bieten weitere Vorteile bis hin zur individuellen Beitrags- und Vertragsgestaltung. Dass Kunden wichtig sind für Unternehmen, ist nichts Neues. Der Fachkräftemangel in Deutschland zeigt jedoch, das auch qualifizierte Mitarbeiter über die Produktivität eines Unternehmens entscheiden. Muss ein Mitarbeiter ersetzt werden, kann das über Monate oder sogar Jahre Auswirkungen auf den gesamten Betrieb haben.
Die Demografie spricht klare Worte: Suchen Sie geeignete Bewerber für freie Jobs, wird es immer schwieriger sein, geeignetes Personal zu finden. Schaffen Sie Anreize für neue Bewerber. Motivieren und binden Sie das Stammpersonal und sind sie mit einfachem Mitteln der bKV Ihrer Konkurrenz ein Stück voraus. Es muss nicht immer gleich der Dienstwagen sein, um sich von der Konkurrenz abzuheben.
Ab sofort herrscht Rechtssicherheit für die Sachlohnbesteuerung der bKV: Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) werden ab jetzt nicht mehr als Barlohn, sondern als Sachlohn bis zur 44-Euro-Regelung betrachtet.
Unternehmen, die Verantwortung für Ihre Angestellten übernehmen, müssen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge mehr zum bKV-Beitrag zusätzlich bezahlen.
Die Entscheidung des Bundesministerium für Finanzen (BMF) vom 7.6.2018 (VI R 13/16) ist somit für alle Finanzverwaltungen in der gesamten Bundesrepublik verbindlich und wurde am 28.6.2019 im Bundessteuerblatt BStBl II 2019, S. 371 veröffentlicht.
Selbst der Ehepartner und Kinder der Mitarbeiter können von dem Kollektiv über ihre Firma profitieren. Sie können mit einem eigenen Vertrag dem Gruppenvertrag beitreten und werden selbst direkt Kunde und somit auch Vertragspartner bzw. Beitragszahler.
Somit geben Sie weitere Vorteile, wie z.B. den Verzicht auf Gesundheitsprüfung, an die Familien der Mitarbeiter weiter - ohne dass zusätzliche Ausgaben für die Firma verursacht werden.
Die wichtige Zusatz-Absicherung ist bereits in Kleinkollektiven ab 5 Mitarbeitern möglich. Verträge ab 10, 50 oder gar 100 Mitarbeitern bieten weitere Vorteile bis hin zur individuellen Beitrags- und Vertragsgestaltung. Dass Kunden wichtig sind für Unternehmen, ist nichts Neues. Der Fachkräftemangel in Deutschland zeigt jedoch, das auch qualifizierte Mitarbeiter über die Produktivität eines Unternehmens entscheiden. Muss ein Mitarbeiter ersetzt werden, kann das über Monate oder sogar Jahre Auswirkungen auf den gesamten Betrieb haben.
Die Demografie spricht klare Worte: Suchen Sie geeignete Bewerber für freie Jobs, wird es immer schwieriger sein, geeignetes Personal zu finden. Schaffen Sie Anreize für neue Bewerber. Motivieren und binden Sie das Stammpersonal und sind sie mit einfachem Mitteln der bKV Ihrer Konkurrenz ein Stück voraus. Es muss nicht immer gleich der Dienstwagen sein, um sich von der Konkurrenz abzuheben.
Ab sofort herrscht Rechtssicherheit für die Sachlohnbesteuerung der bKV: Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) werden ab jetzt nicht mehr als Barlohn, sondern als Sachlohn bis zur 44-Euro-Regelung betrachtet.
Unternehmen, die Verantwortung für Ihre Angestellten übernehmen, müssen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge mehr zum bKV-Beitrag zusätzlich bezahlen.
Die Entscheidung des Bundesministerium für Finanzen (BMF) vom 7.6.2018 (VI R 13/16) ist somit für alle Finanzverwaltungen in der gesamten Bundesrepublik verbindlich und wurde am 28.6.2019 im Bundessteuerblatt BStBl II 2019, S. 371 veröffentlicht.
Selbst der Ehepartner und Kinder der Mitarbeiter können von dem Kollektiv über ihre Firma profitieren. Sie können mit einem eigenen Vertrag dem Gruppenvertrag beitreten und werden selbst direkt Kunde und somit auch Vertragspartner bzw. Beitragszahler.
Somit geben Sie weitere Vorteile, wie z.B. den Verzicht auf Gesundheitsprüfung, an die Familien der Mitarbeiter weiter - ohne dass zusätzliche Ausgaben für die Firma verursacht werden.
Die wichtige Zusatz-Absicherung ist bereits in Kleinkollektiven ab 5 Mitarbeitern möglich. Verträge ab 10, 50 oder gar 100 Mitarbeitern bieten weitere Vorteile bis hin zur individuellen Beitrags- und Vertragsgestaltung. Dass Kunden wichtig sind für Unternehmen, ist nichts Neues. Der Fachkräftemangel in Deutschland zeigt jedoch, das auch qualifizierte Mitarbeiter über die Produktivität eines Unternehmens entscheiden. Muss ein Mitarbeiter ersetzt werden, kann das über Monate oder sogar Jahre Auswirkungen auf den gesamten Betrieb haben.
Die Demografie spricht klare Worte: Suchen Sie geeignete Bewerber für freie Jobs, wird es immer schwieriger sein, geeignetes Personal zu finden. Schaffen Sie Anreize für neue Bewerber. Motivieren und binden Sie das Stammpersonal und sind sie mit einfachem Mitteln der bKV Ihrer Konkurrenz ein Stück voraus. Es muss nicht immer gleich der Dienstwagen sein, um sich von der Konkurrenz abzuheben.
Ab sofort herrscht Rechtssicherheit für die Sachlohnbesteuerung der bKV: Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) werden ab jetzt nicht mehr als Barlohn, sondern als Sachlohn bis zur 44-Euro-Regelung betrachtet.
Unternehmen, die Verantwortung für Ihre Angestellten übernehmen, müssen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge mehr zum bKV-Beitrag zusätzlich bezahlen.
Die Entscheidung des Bundesministerium für Finanzen (BMF) vom 7.6.2018 (VI R 13/16) ist somit für alle Finanzverwaltungen in der gesamten Bundesrepublik verbindlich und wurde am 28.6.2019 im Bundessteuerblatt BStBl II 2019, S. 371 veröffentlicht.
Sprechen Sie uns an! Gerne würden wir Sie in einem Beratungs-
gespräch persönlich kennen lernen.
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