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Auto / Kfz-Versicherung

Die Preisunterschiede in der KFZ-Versicherung sind enorm. Jährlich können Sie bis zum 30. November (bei Fälligkeit zum 1. Januar des darauf folgenden Jahres) bei Ihrem Versicherer kündigen.

Wir versichern Ihre Fahrzeuge! In allen Fällen bieten wir günstige, aber keine Billig-Angebote an, wie sie auf großen Vergleichsportalen im Internet zu finden sind. Uns ist ein guter Versicherungsschutz mit Mindestanforderungen wichtig, und dass ein Versicherer zahlt, wenn es zum Schaden kommt. Wann kann ich mein KFZ-Vertrag kündigen? Nur bis zum 30. November ist es in der Regel möglich, einen bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen. 

Auch eine An- und Abmeldung des Fahrzeugs ohne Halterwechsel nützt nichts - auch in diesem Fall sind Sie verpflichtet, das KFZ wieder beim vorherigen Versicherungsunternehmen zu versichern. Nur ein Fahrzeughalterwechsel (z.B. nach einem Kauf bzw. Verkauf des Fahrzeugs) ermöglicht einen Versicherungswechsel vor dem 31.12. bzw. der regulären Vertragslaufzeit.

Die Preisunterschiede in der KFZ-Versicherung sind enorm. Jährlich können Sie bis zum 30. November (bei Fälligkeit zum 1. Januar des darauf folgenden Jahres) bei Ihrem Versicherer kündigen.

Wir versichern Ihre Fahrzeuge! In allen Fällen bieten wir günstige, aber keine Billig-Angebote an, wie sie auf großen Vergleichsportalen im Internet zu finden sind. Uns ist ein guter Versicherungsschutz mit Mindestanforderungen wichtig, und dass ein Versicherer zahlt, wenn es zum Schaden kommt. Wann kann ich mein KFZ-Vertrag kündigen? Nur bis zum 30. November ist es in der Regel möglich, einen bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen. 

Auch eine An- und Abmeldung des Fahrzeugs ohne Halterwechsel nützt nichts - auch in diesem Fall sind Sie verpflichtet, das KFZ wieder beim vorherigen Versicherungsunternehmen zu versichern. Nur ein Fahrzeughalterwechsel (z.B. nach einem Kauf bzw. Verkauf des Fahrzeugs) ermöglicht einen Versicherungswechsel vor dem 31.12. bzw. der regulären Vertragslaufzeit.

10 wichtige
KFZ-Vertrags-
bestandteile

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  • Neuwertentschädigung für Neufahrzeuge
  • GAP-Versicherung bei Leasingfahrzeuge
  • VERZICHT AUF ABZUG "NEU FÜR ALT" 
  • Auslandsschadenschutz - Versicherung
  • Mietfahrzeuge im Ausland
  • Versicherungssummen nach Schäden
  • Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit
  • Teilkasko / Vollkasko (Selbstbeteiligung)
  • Erweiterte Wildschadenklausel
  • TIERBISS-/MARDERBISSSCHÄDEN (MIT FOLGESCHÄDEN) 

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Selbstverständlich bieten wir Fahrzeugversicherungen auch über den Raum Ulm hinaus an, insbesondere für Firmeninhaber, Selbstständige und Unternehmen.

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Die Preisunterschiede in der KFZ-Versicherung sind enorm. Jährlich können Sie bis zum 30. November (bei Fälligkeit zum 1. Januar des darauf folgenden Jahres) bei Ihrem Versicherer kündigen.

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Wir arbeiten im Bereich Kfz gerne mit der VHV zusammen, da das Preis-Leistungs-Verhältnis sehr empfehlenswert ist. Wenn Sie Ihren Beitrag schnell und einfach berechnen oder gleich einen Vertrag für Ihr Fahrzeug abschließen möchten, klicken Sie auf den entsprechenden Button. 

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Da es bei KFZ-Versicherungen unglaublich viele
Varianten gibt, empfehlen wir Ihnen vor
Abschluss, mit unserem Experten zu sprechen.

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DF Vermögensberatung GmbH

Die DF Vermögensberatung GmbH ist ein unabhängiger Finanzdienstleister in Ulm. Wir sind rund um die Themen Vermögen, Baufinanzierung und Versicherung der Ansprechpartner an Ihrer Seite. Für unser Team stehen Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Vordergrund. Vereinbaren Sie einen Termin und lernen uns persönlich kennen. Wir freuen uns auf Sie!

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Die DF Vermögensberatung GmbH ist eine bankenunabhängige Finanzberatung in Ulm. Wir sind rund um die Themen Vermögen, Baufinanzierung und Versicherung der Ansprechpartner an Ihrer Seite. Für unser Team stehen Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Vordergrund. Vereinbaren Sie einen Termin und lernen uns persönlich kennen. Wir freuen uns auf Sie!

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