Ihre Sicherheit im Urlaub mit einer Reiseversicherung ist uns ein großes Anliegen. Als ulmer Versicherungsmakler bieten wir nicht nur im Raum Ulm/Neu-Ulm Lösungen für günstigen und leistungsstarken Schutz für Ihre Reise an. Für Einzelpersonen. Paare und Familien und Gruppenreisen.
Als freies Versicherungsbüro vergleichen wir individuell und bedarfsgerecht Versicherungstarife und bieten Ihnen für eine Einzelreise oder Gruppenreise gute Preise. Dabei können sie bei uns Versicherungsschutz für eine einzelne Reise, oder eine Jahresreiseversicherung abschließen - und finden dabei immer die für Sie optimale Lösungen.
Buchen Sie Ihre Reise im Internet oder in einem Reisebüro in Ulm - Als freier Versicherungsmakler sind wir nicht an eine bestimmte Versicherung gebunden, sondern können sie anschließend kundenorientiert beraten und die für Sie beste Empfehlung aussprechen.
Ihre Sicherheit im Urlaub mit einer Reiseversicherung ist uns ein großes Anliegen. Als unabhängiger Versicherungsmakler in Ulm bieten wir nicht nur im Raum Neu-Ulm Lösungen für günstigen und leistungsstarken Schutz für Ihre Reise an. Für Einzelpersonen. Paare und Familien und Gruppenreisen.
Als freies Versicherungsbüro vergleichen wir individuell und bedarfsgerecht Versicherungstarife und bieten Ihnen für eine Einzelreise oder Gruppenreise gute Preise. Dabei können sie bei uns Versicherungsschutz für eine einzelne Reise, oder eine Jahresreiseversicherung abschließen - und finden dabei immer die für Sie optimale Lösungen.
Buchen Sie Ihre Reise im Internet oder in einem Reisebüro in Ulm - Als freier Versicherungsmakler sind wir nicht an eine bestimmte Versicherung gebunden, sondern können sie anschließend unabhängig und kundenorientiert beraten und die für Sie beste Empfehlung aussprechen.
Reiseversicherungen: von Reiserücktritt bis Auslandskrankenversicherung incl. Nichtantritt wegen Corona-Quarantäne bei der Würzburger Versicherung. Mit der Würzburger Versicherung arbeiten wir bereits jahrelang zusammen und nun gibt es die Möglichkeit für Sie, direkt online selbst abschließen zu können. Einfach hier klicken und los geht’s!
Reiseversicherungen: von Reiserücktritt bis Auslandskrankenversicherung incl. Nichtantritt wegen Corona-Quarantäne bei der Würzburger Versicherung. Mit der Würzburger Versicherung arbeiten wir bereits jahrelang zusammen und nun gibt es die Möglichkeit für Sie, direkt online selbst abschließen zu können. Einfach hier klicken und los geht’s!
Jetzt online abschließenDie gesetzliche Krankenkasse trägt generell die Kosten für ambulante oder stationäre Behandlungen in Europa. In Staaten mit Sozialversicherungsabkommen, z.B. Türkei oder Tunesien, oder auch nach einem Skiunfall in der Schweiz kann es passieren, dass gesetzlich Versicherte als Privatpatient versorgt werden. Dann wird es teuer!
Die wichtigsten Leistungen einer Auslandskranken-Versicherung umfassen die Kostenübernahme von ambulanten Arztbesuchen und stationären Krankenhausaufenthalte, einfache und schmerzstillende Zahnbehandlungen und Reparaturen von Inlays und Zahnersatz. Weitere Leistungen umfassen den medizinisch sinnvollen Rücktransport bei Erkrankungen oder eine Überführung bei Tod.
Auch die wichtige Hilfestellung und Assistance im Notfall sollte nicht außer Acht gelassen werden, so dass Auskunft über Vertretungen der BRD im Ausland, leistungsfähige Krankenhäuser am Urlaubsort oder Urlaubsland, und eine schnelle Kostenübernahmeerklärung vor Ort gegeben werden kann.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für Einzelreisen oder Gruppenreisen mit einer bestimmten Reisedauer von z.B. 56 Tagen, oder als Jahresversicherung erhältlich.
Der Reiserücktritt sollte mindestens 30 Tage vor Antritt der Reise versichert werden. Auch für Last-Minute-Reisen ist ein Versicherungsschutz möglich. Versichert ist der Nicht-Antritt einer Reise wegen Tod, einer schweren Erkrankungen und wegen einem schweren Unfall. Sonderfälle sind Verlust des Arbeitsplatzes, oder eine unerwartete Impfunverträglichkeit.
Die Reiseabbruchversicherung, oder auch als "Urlaubsgarantie / Urlaubsschutz" bekannt, erstattet die Kosten bei einem nicht planmäßigen Abbruch der Reise. Die Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar.
Viele Verträge der Reiserücktrittsversicherungen enthalten eine Selbstbeteiligung bei einem Reiserücktritt wegen einer ambulanten Behandlung beim Arzt oder generell bei Krankheit, wie z.B. einer SB von 20 Prozent.
Die gesetzliche Krankenkasse trägt generell die Kosten für ambulante oder stationäre Behandlungen in Europa. In Staaten mit Sozialversicherungsabkommen, z.B. Türkei oder Tunesien, oder auch nach einem Skiunfall in der Schweiz kann es passieren, dass gesetzlich Versicherte als Privatpatient versorgt werden. Dann wird es teuer!
Die wichtigsten Leistungen einer Auslandskranken-Versicherung umfassen die Kostenübernahme von ambulanten Arztbesuchen und stationären Krankenhausaufenthalte, einfache und schmerzstillende Zahnbehandlungen und Reparaturen von Inlays und Zahnersatz. Weitere Leistungen umfassen den medizinisch sinnvollen Rücktransport bei Erkrankungen oder eine Überführung bei Tod.
Auch die wichtige Hilfestellung und Assistance im Notfall sollte nicht außer Acht gelassen werden, so dass Auskunft über Vertretungen der BRD im Ausland, leistungsfähige Krankenhäuser am Urlaubsort oder Urlaubsland, und eine schnelle Kostenübernahmeerklärung vor Ort gegeben werden kann.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für Einzelreisen oder Gruppenreisen mit einer bestimmten Reisedauer von z.B. 56 Tagen, oder als Jahresversicherung erhältlich.
Der Reiserücktritt sollte mindestens 30 Tage vor Antritt der Reise versichert werden. Auch für Last-Minute-Reisen ist ein Versicherungsschutz möglich. Versichert ist der Nicht-Antritt einer Reise wegen Tod, einer schweren Erkrankungen und wegen einem schweren Unfall. Sonderfälle sind Verlust des Arbeitsplatzes, oder eine unerwartete Impfunverträglichkeit.
Die Reiseabbruchversicherung, oder auch als "Urlaubsgarantie / Urlaubsschutz" bekannt, erstattet die Kosten bei einem nicht planmäßigen Abbruch der Reise. Die Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar.
Viele Verträge der Reiserücktrittsversicherungen enthalten eine Selbstbeteiligung bei einem Reiserücktritt wegen einer ambulanten Behandlung beim Arzt oder generell bei Krankheit, wie z.B. einer SB von 20 Prozent.
Die gesetzliche Krankenkasse trägt generell die Kosten für ambulante oder stationäre Behandlungen in Europa. In Staaten mit Sozialversicherungsabkommen, z.B. Türkei oder Tunesien, oder auch nach einem Skiunfall in der Schweiz kann es passieren, dass gesetzlich Versicherte als Privatpatient versorgt werden. Dann wird es teuer!
Die wichtigsten Leistungen einer Auslandskranken-Versicherung umfassen die Kostenübernahme von ambulanten Arztbesuchen und stationären Krankenhausaufenthalte, einfache und schmerzstillende Zahnbehandlungen und Reparaturen von Inlays und Zahnersatz. Weitere Leistungen umfassen den medizinisch sinnvollen Rücktransport bei Erkrankungen oder eine Überführung bei Tod.
Auch die wichtige Hilfestellung und Assistance im Notfall sollte nicht außer Acht gelassen werden, so dass Auskunft über Vertretungen der BRD im Ausland, leistungsfähige Krankenhäuser am Urlaubsort oder Urlaubsland, und eine schnelle Kostenübernahmeerklärung vor Ort gegeben werden kann.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für Einzelreisen oder Gruppenreisen mit einer bestimmten Reisedauer von z.B. 56 Tagen, oder als Jahresversicherung erhältlich.
Der Reiserücktritt sollte mindestens 30 Tage vor Antritt der Reise versichert werden. Auch für Last-Minute-Reisen ist ein Versicherungsschutz möglich. Versichert ist der Nicht-Antritt einer Reise wegen Tod, einer schweren Erkrankungen und wegen einem schweren Unfall. Sonderfälle sind Verlust des Arbeitsplatzes, oder eine unerwartete Impfunverträglichkeit.
Die Reiseabbruchversicherung, oder auch als "Urlaubsgarantie / Urlaubsschutz" bekannt, erstattet die Kosten bei einem nicht planmäßigen Abbruch der Reise. Die Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar.
Viele Verträge der Reiserücktrittsversicherungen enthalten eine Selbstbeteiligung bei einem Reiserücktritt wegen einer ambulanten Behandlung beim Arzt oder generell bei Krankheit, wie z.B. einer SB von 20 Prozent.
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